Erfindung vs. Patent

„Patent ist eine Form des Rechtschutzes einer Erfindung. Die Erfindung ist der Schutzgegenstand.“

Auf Erfindungen, die vom dementsprechenden Gesetz festgelegte Bedingungen erfüllen, erteilt ein dazu berechtigtes Organ der Staatsverwaltung Patente. Jedoch nicht jede Erfindung lässt sich patentieren. Patentieren lässt sich nur eine Erfindung, die die gesetzlichen Bedingungen der  Patenterteilung  erfüllt. Das Tschechische Patentgesetz regelt die Bedingungen für die Patentschutzerteilung – eine Erfindung ist weltweit neu (ist nicht Bestandteil des bisherigen Stand der Technik), ist Ergebnis erfinderischer Tätigkeit (ergibt sich für einen Fachmann nicht auf offensichtliche Weise aus dem Stand der Technik), und ist gewerblich nutzbar (ihr Gegenstand kann hergestellt oder anderweitig in der Industrie, Landwirtschaft oder anderen Wirtschaftszweigen genutzt werden).

Vereinfacht muss eine Erfindung eine angemessene Menge menschlichen Tiefsinns, Kreativität, Einfallsreichtums, also Vervollkommnung des ursprünglichen Stands der Technik enthalten. So wird bloße Entdeckung eines sich frei in der Natur befindenden Stoffes  nicht für eine Erfindung gehalten, da solche Situation als bloße Feststellung eines bereits bestehenden Stands der Natur eingestuft wird. Auch Erfindungen, die im Widerspruch zu Naturgesetzen und guten Manieren stehen (z.B. Vorgänge des Klonens menschlicher Wesen), Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, bloße äußerliche Änderungen von Produkten, Leisten von Informationen, Pläne, Regelungen und Ausführungsweisen geistiger Arbeit, Spielen von Games oder Ausführung geschäftlicher Tätigkeit und Computerprogramme lassen sich nicht patentieren. In einigen Ländern sind auch Pflanzen, Lebewesen und biologische Arten ihres Pflanzens oder ihrer Zucht ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Unter dem Begriff einer Erfindung stellen wir uns also eine zum ersten Mal praktisch   anwendbare Idee vor, die entweder eine Teilverbesserung eines bekannten Produkts oder Vorgangs ist,  oder die völlig neue Möglichkeiten mit sich bringt. Unter der Anforderung gewerblicher Nutzbarkeit wird verstanden, dass eine Erfindung nützlich und verwendbar für praktische Zwecke sein muss, und wiederholten Einsatz ermöglicht. Derart Projekte dürfen  beispielsweise nicht an unwiederholbare natürliche Bedingungen gebunden sein.