Geistiges Eigentum

„Geistiges Eigentum umfasst gewerbliche Rechte, Urheberrechte und mit dem Urheberrecht zusammenhängende Rechte.“

Das Recht zu geistigem Eigentum wird für ein Ergebnis geistiger Anstrengungen gehalten und stellt ein Mittel zum Schutz einiger immateriellen Aktivitäten der Gesellschaft dar.  Geistiges Eigentum umfasst Gewerberechte, Urheberrechte und mit dem Urheberrecht zusammenhängende Rechte. Zu den Gewerberechten zählen besonders Patente, Gebrauchsmuster, Gewerbemuster, geografische Kennzeichnungen und Kennzeichnungen des Ursprungs. Urheberrechte (auch „copyright“) umfassen Rechte zu literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken. Zu den mit Urheberrecht zusammenhängenden Rechten zählen Rechte zu Leistungen ausübender Künstler, Tonaufnahmen und Rundfunksendungen.  Rechte zu geistigem Eigentum verstärken die Rolle ihrer Eigentümer, die anderen Personen Zugang zu den Ergebnissen ihrer kreativen Tätigkeit verhindern, und die es ihnen ermöglichen aus ihren Erfindungen zu profitieren. Zu weiteren Typen zählen Know-how, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnis. Die Rechte zu geistigem Eigentum sind territoriale Rechte, was bedeutet, dass jedes Land sich das Recht vorbehält,  diesen Begriff im Einklang mit seinen eigenen Rechtsvorschriften zu definieren.