Handeln mit Patenten

Der Besitz eines Patents an sich bringt keinen Gewinn. Gewinnbringend kann es erst dann werden, wenn die Erfindung erfolgreich ist, und auf dem Markt Interesse erweckt. Der Erfolg einer Erfindung hängt jedoch nicht nur von ihren technischen Eigenschaften ab, sondern auch vom Design des Produkts, seinem Preis, der Marketingstrategie, und vielen anderen Faktoren. Der Patentbesitzer sollte seine Patente wirksam nutzten. Um neben des Rechts des Patenbesitzers Dritte aus dem Nutzen der durch ein Patent geschützten Erfindung auszuschließen, bestehen einige Möglichkeiten, wie eine Gesellschaft ihre patentierte Erfindung auf den Markt bringen kann. Das sind:

  • a) direkte geschäftliche Nutzung
  • b) Verkauf
  • c) Lizenzerteilung
  • d) gemeinsame unternehmerische Tätigkeit mit einer anderen Gesellschaft, sodass sich ihre Erfindungen gegenseitig ergänzen

Patent verkaufen

Patentverkauf wird als Übertragung eines Patents auf eine andere Person bezeichnet, und ist dauerhaften Charakters. Deshalb ist derart Entscheidung gründlich voraus zu überlegen, da sie sich nicht rückgängig machen lässt. Eine Patentübertragung wird aufgrund schriftlichen Vertrags umgesetzt, und wird wirksam nach Unterzeichnung durch die beiden Parteien; gegenüber Dritten wird sie wirksam erst nach Eitragung in das vom Amt für gewerbliches Eigentum geführtes Patentregister. Der vorherige Patentbesitzer erhält einen einmaligen Betrag und verzichtet auf weitere Einnahmen und Ausgaben, die in der Zukunft mit dem Patentbesitz zusammenhängen könnten. Somit stehen ihm keine Rechte zu dem Patent mehr zu. So meidet er ebenfalls die Gefahr der Überholung des Patents durch eine andere und bessere Technologie. Generell wird Verkauf nicht empfohlen, bevorzugt wird die Lizenzerteilung. Auf jeden Fall hängt die Lösung von der konkreten Situation ab, in der sich der Patenbesitzer befindet, und worauf er abzielt.


Lizenz erteilen

Es handelt sich um eine Zustimmung zur Nutzung, die zu beidseitig ausgemachten Zwecken vom Patentbesitzer erteilt wird. Die Zustimmung (Lizenz) zur Nutzung einer durch das Patent geschützte Erfindung wird in Form eines schriftlichen Vertrags erteilt – des Lizenzvertrags. Beide Parteien (Lizenzgeber und Lizenznehmer) unterzeichnen den Lizenzvertrag, der Bedingungen und Umfang der Vereinbarung definiert.

Der Vertrag müsste den beiden Parteien ausreichende Garantien zum ordnungsgemäßen Verlauf der Lizenz bieten. Lizenzgeber darf nur der Patentbesitzer sein. Der Lizenzvertrag wird durch den Eintrag ins zuständige Register des Amts rechtskräftig. Damit ein solcher Vertrag ins Register eingetragen werden kann, muss bereits bei der Antragstellung die Verwaltungsgebühr beglichen sein. Der Patentbesitzer sollte sich besonders dann für diesen Vertrag entscheiden, wenn er es in der aktuellen Situation nicht mehr schafft, den Markt zu sättigen, egal ob aus Kapazitäts- oder Territorialgründen. Ansonsten muss die Lizenzerteilung nicht unbedingt nützlich sein. Beim Lizenzieren kann dem Patentbesitzer eine einmalige Summe ausbezahlt werden, oder er bekommt wiederholt Lizenzgebühren (abhängig vom Verkaufsvolumen oder Nettoverkauf); die Belohnung kann auch als Kombination beider Varianten ausgemacht werden.