Unterschiede zwischen einem Patent und Gebrauchsmuster

„Gegenüber einem Gebrauchsmuster stellt das Patent eine höhere Schutzstufe  einer  technischen  Lösung dar.“

Durch ein Gebrauchsmuster lässt sich eine neue technische Lösung schützen, die gewerblich nutzbar ist und den Rahmen bloßen fachlichen Könnens übergreift. Das Verfahren zur Eintragung eines Gebrauchsmusters läuft schneller als das Verfahren zur Patentanmeldung, da die Anmeldung eines Gebrauchsmusters nur einer Prüfung formeller Obliegenheiten  unterzogen wird. Im Unterschied zu Patentschutz kann es also ziemlich rasch zur Eintragung eines Gebrauchsmusters kommen, in der Regel binnen drei bis vier Monaten ab Einreichung der Anmeldung.  Die Auswirkungen der Eintragung sind denen eines Patents gleich, da das Amt jedoch keine Überprüfung der Neuheit sowie des Überschreitens des Rahmens bloßen fachlichen Könnens  durchführt, ist die Stellung des Besitzers eines Gebrauchsmusters schwächer, weil sein Gebrauchsmuster eher durch die Besitzer älterer Rechte angegriffen werden kann. Der Schutz durch ein Gebrauchsmuster eignet sich also besser für Gegenstände niedrigeren erfinderischen Niveaus, kleinerer wirtschaftlicher Bedeutung und mit kürzerer Gebrauchsdauer geeignet.

In der Tschechischen Republik  gilt ein Gebrauchsmuster 4 Jahre ab Einreichung der Anmeldung, und die Eintragungsgültigkeit kann zwei Mal um jeweils 3 Jahre verlängert werden, und so beträgt die maximale Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

In einigen Ländern, wie z. B. Irland oder Luxemburg, werden keine Gebrauchsmuster erteilt. Es ist gut zu überlegen, ob es reicht, eine technische Lösung durch ein Gebrauchsmuster zu schützen, oder ob es aus irgendeinem Grund besser ist, sich den Patentschutz zu holen. In letzter Zeit entsteht die Tendenz dazu, gleichzeitig beide Schutzarten zu nutzen, sowie Gebrauchsmuster als auch Patent, und zwar besonders dann, wenn der Anmelder außerordentlich am Rechtschutz interessiert ist.